Pressemitteilung

Öffentliche Anhörung zur Videoüberwachung bestätigt Bedenken

Heute fand im Innen- und Kommunalausschuss die öffentliche Anhörung zum Antrag der CDU „Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr“ (Drs. 7/1727NF) statt. Dazu erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass es richtig war, die Verknüpfung dieses Antrags mit dem Haushalt abzulehnen. Zahlreiche Anzuhörende, insbesondere aus der Wissenschaft, haben sich äußerst kritisch zur Videoüberwachung geäußert, weil sie nach dem Bundesverfassungsgericht einen intensiven Grundrechtseingriff darstellt. Zudem ist die Wirksamkeit wissenschaftlich nur schwer zu belegen, vor allem, weil die Entscheidungen oft ohne ausreichende wissenschaftliche Begleitung getroffen werden.“

„Sinnvoller wäre es, vor der Einführung von Videoüberwachung, andere Maßnahmen wie städtebauliche Kriminalprävention, stärkere polizeiliche Bestreifung oder den intensiveren Einsatz von Sozialarbeiter*innen in den Blick zu nehmen. Die Videoüberwachung kann nur das letzte Mittel sein. Sie muss dann aus unserer Sicht so durchgeführt werden, dass nicht einfach nur aufgezeichnet wird, sondern auch Menschen an den Monitoren sitzen. Diese könnten bei Ereignissen unmittelbar und den Geschehnissen angemessen reagieren, indem sie zum Beispiel Polizist*innen an den Ort des Geschehens schicken. Das Beispiel aus Hamburg zeigt, dass dies gute polizeiliche Analyse und Planung nötig macht, die einen deutlich höheren Personalansatz nötig macht.  Eine wissenschaftliche Begleitung vor der Einführung und danach wäre dabei zwingend notwendig“, betont Henfling abschließend.