Pressemitteilung

Verfassungsschutz- und Polizeipräsident aus Kreis politischer Beamter streichen

Madeleine Henfling: Jetzt Rechtssicherheit herstellen und Neutralität sichern

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag will die Ämter des Verfassungsschutzpräsidenten, des Polizeipräsidenten und des Landtagsdirektors aus dem Kreis der politischen Beamten streichen. 

Hintergrund ist der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Entlassung des Kölner Polizeipräsidenten. Auch das Thüringen-Projekt hat diesen Schritt empfohlen. Dazu erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin: „Wer als politischer Beamter eingestuft ist, kann jederzeit ohne Angaben von Gründen entlassen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun beim Fall des Kölner Polizeipräsidenten die Hürde dafür sehr hoch gelegt, da das Lebenszeitprinzip für die Unabhängigkeit im Interesse des Rechtsstaats ein hohes Gut ist. Vieles spricht dafür, dass die derzeitige Regelung in Thüringen verfassungswidrig ist. Darüber hinaus gibt es gute Gründe, die Ämter des Verfassungsschutzpräsidenten, des Polizeipräsidenten und des Landtagsdirektors aus dem Kreis der politischen Beamten zu streichen. Zurecht hat der Verfassungsblog darauf aufmerksam gemacht, dass nach derzeitiger Gesetzeslage ein autoritärer Ministerpräsident bzw. Landtagspräsident diese durch politische Getreue ersetzen könnte. Das muss verhindert werden.“

„Um Rechtssicherheit herzustellen und die Neutralität von Verfassungsschutz und Polizei im Sinne der wehrhaften Demokratie zu sichern, besteht dringender Handlungsbedarf. Das Aufgabenspektrum von Verfassungsschutz und Polizei dient jeweils nicht der Umsetzung politischer Ziele. Das gleiche gilt für die Landtagsverwaltung. Wir haben in der Koalition vereinbaren können, mit dem Polizeipräsidenten und dem Landtagsdirektor zumindest zwei Posten aus dem Kreis der politischen Beamten zu streichen. Aber auch das Aufgabenspektrum des Verfassungsschutzpräsidenten dient wie das des Polizeipräsidenten gerade nicht der Umsetzung politischer Ziele, wie dies ein Eingriff ins Lebenszeitprinzip rechtfertigen würde. Mit der Eingliederung des Verfassungsschutzes ins Innenministerium vor einigen Jahren sind die Transformationsaufgaben auch weitestgehend entfallen, da diese nun direkt die politische Ministeriumsspitze wahrnimmt“, schließt Henfling.