„Zunächst möchten wir betonen, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayrischen Verfassungsschutzgesetz begrüßen.
Der seit Jahren andauernden Verschärfung von Sicherheitsgesetzen & der damit einhergehenden Beschränkung von Bürgerinnenrechten wurde damit erneut ein Stoppzeichen entgegengesetzt. Auch in #Thüringen sehen wir Änderungsbedarf beim Verfassungsschutz. Es ist kein Geheimnis, dass wir eine weitgehende Abschaffung des Verfassungsschutzes anstreben. Wenn man zu dem Schluss kommen sollte, dass ein Verfassungsschutz notwendig ist, sollten seine Befugnisse aus unserer Sicht jedoch stark beschränkt werden. Wir wissen, dass es keine Mehrheiten für eine solche Reform gibt. Wir werden uns dennoch immer für die Stärkung von Bürgerinnenrechten, der wissenschaftlichen Analysefähigkeit & der demokrat. Kontrolle einsetzen – soweit es eben über Kompromisse möglich ist.
„Wir werden das Urteil in den kommenden Tagen & Wochen genauer prüfen & anhand der Leitplanken, die das Gericht gesetzt hat, den eventuellen Änderungsbedarf mit unseren Koalitionspartner*innen besprechen“, so Madeleine Henfling im #PlenumTh.
Rede